Leiharbeit, Werkverträge und
Überlassung von Arbeitnehmenden
Begriff der Leiharbeit und Arbeitnehmerüberlassung – Abgrenzung
zum Werkvertrag und zur Arbeitsvermittlung – Arbeitnehmerüber-
lassung innerhalb des Konzerns und der EU
Leiharbeitsverhältnisse – Erlaubnispflicht und Überlassungsdauer
Rechte des Leiharbeitnehmers – Teilnahmerecht an Betriebsver-
sammlungen – Beschwerderecht – Wahlrecht
Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte
Beteiligung im Rahmen der Personalplanung und bei Einstellung
Rechte und Pflichten der Leiharbeitnehmenden – Überstunde und
Mehrarbeit von Fremdpersonal – Übernahme eines Leiharbeiters
Informationspflicht und –umfang der Arbeitgeberseite
Anhörungsverfahren – Mitbestimmung bei Eingruppierung
Vorgehensweise bei Verstößen der Arbeitgeberseite
Recht in der Praxis – Geltung von Tarifverträgen – Auswirkungen
des AGG auf Leiharbeit – Folgen unrechtmäßiger Arbeitnehmer-
überlassung – Betriebsvereinbarungen
Termin: Montag, 12. Juni, 9:00 Uhr bis
Freitag, 16. Juni 2023, 1700 Uhr
Ort: Konstanz (Bodensee) Seminarnummer: 16/06/23
Seminargebühr: 1.475,00 EUR zzgl. ges. MwSt.
Tagungspauschale: 1.045,00 EUR zzgl. ges. MwSt.
(Übernachtungen(incl. Vor- und Abreise), Vollpension, Tagungsraum und –technik)
Unsere Seminare vermitteln die für die Betriebs-und Personalratsarbeit notwendigen Kenntnisse.
Die Erforderlichkeit richtet sich nach §37 Abs.6 BetrVG bzw. §46 Abs.6 BPersVG und den
entsprechenden Vorschriften der LPersVG sowie für Mitglieder der SBV gem. §179. Abs.4 SGB IX.
